Bankgeheimnis abgeschafft!

Bankgeheimnis abgeschafft!

Still und heimlich haben der Bundestag und der Bundesrat Ende Juni 2017 den letzten Schritt unternommen, um das Bankgeheimnis in Deutschland komplett abzuschaffen. Der ehemalige Paragraf 30a der Abgabenordnung mit dem Titel „Schutz von Bankkunden“ wurde komplett gestrichen. Der Paragraf 30a Abs. 2 der Abgabenordnung lautete bis dato wie folgt:

 

„Die Finanzbehörden dürfen von Kreditinstituten zum Zweck der allgemeinen Überwachung die einmalige oder periodische Mitteilung von Konten bestimmter Art oder bestimmter Höhe nicht verlangen.“

 

Da dieser Paragraf - inklusive dieses Absatzes - komplett gestrichen wurde, haben die Finanzbehörden nunmehr deutlich größere Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten. Im Vorfeld der Abschaffung des Bankgeheimnisses sind in den vergangenen Jahren die Abfragen von privaten Konten in Deutschland durch die Finanzbehörden deutlich gestiegen. Damit wird der Schutz der Privatsphäre von einzelnen Personen weiter zugunsten des vermeintlichen öffentlichen Interesses reduziert. Da Du ja nichts zu verbergen hast, denkst Du vielleicht, dass das für Dich gar keine Bedeutung hat. Das ist insoweit richtig, dennoch verbleibt bei vielen Menschen in Anbetracht des Hungers von staatlichen Stellen nach vertraulichen privaten Daten ein fader Beigeschmack. Hier kann der alte Text komplett nachgelesen werden: https://www.buzer.de/gesetz/1966/v206464-2017-06-25.htm

Kommentar schreiben

Kommentare: 0